|
|
||||||
|
Bürger von EU- Mitgliedsstaaten benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis. Personenkontrolle wird an den ung. Grenzen durchgeführt, da die ung. Grenze Schengener Aussengrenze ist. Bürger anderer europ. Länder benötigen einen gültigen Reisepass, mit Ausnahme von Türken und Albanern, die ein Visum für die Einreise benötigen. Zollfreie Einfuhr Die Ein- und Ausfuhr von Waren aller Art ist seit dem EU Beitritt Mai 2004 erlaubt. Warenkontrollen werden an den Grenzübergängen nicht durchgeführt.
|
||||||